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KirchenGemeindeRat | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Vorsitzender: Pfarrer Stefan Pappelau 2. Vorsitzender: Thomas Rist Stellvertreterin: Agnes Reichle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unsere Kirchengemeinderatsmitglieder: gewählt: Elisabeth Büg, Angelika Glatz, Wilfried Hofer, Tobias Keppeler,Hildegard Knöpfler Gerhard Metzler, Hermann Pfleghar, Agnes Reichle, Thomas Rist. Stefan Strotmann. beratend: Bernadette Miller, Pfarrvikar Herbert Distel, Reinhold Michelberger, Manuela Gerster, | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der KGR ist die Vertretung der Kirchengemeinde und wird für 5 Jahre durch die Gemeindeglieder gewählt. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde am Ort, die wieder Teil des weltweiten Gottesvolkes ist. Als Teilgemeinschaft der Diözese, die der Bischof leitet, ist die Kirchengemeinde berufen, der Heilssendung zu dienen durch die Verkündigung des Wort Gottes, die Feier des Gottesdienstes und der Sakramente wie auch der tätigen Liebe. Der KGR trägt zusammen mit dem Pfarrer und den Seelsorgern die Verantwortung für die Menschen und das Zusammenleben am Ort. Seine Sorge gilt zuerst der gelebten Frohbotschaft in unseren Gemeinden. Dafür faßt er die notwendigen Beschlüsse und sorgt um deren Durchführung und stellt Hilfen bereit. Als Hilfe stehen dem KGR Ausschüsse zur Seite, in denen auch Berufene Mitglieder aktiv sich einbringen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||