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Mietvertrag 1. Die Kirchengemeinde vermietet an den Mieter folgende Räume des Katholischen Gemeindehauses St. Lukas: Saal______; Küche_________Lagerraum _________ ; jeweils einschließlich Benutzung der Toilettenanlage am _________von_______________ Uhr bis_____________ Uhr. 2. Für die Anmietung der oben genannten Räume entrichtet der Mieter im Voraus ein Entgelt in Höhe von Euro 110 inklusive Küchenbenutzung (Überweisungsvordruck liegt bei). Für die Grundreinigung entrichtet der Mieter Euro 25 direkt an die Hausmeisterin bei Schlüsselausgabe. Es ist nicht gestattet Dekorationen an Wänden und Decken anzubringen. Mitgebrachtes Mobiliar, insbesondere Biertische, sind so zu präparieren, daß der Parkettboden nicht zerkratzt wird. Bei übermäßiger Verschmutzung, insbesondere wenn die Räume nicht besenrein zurückgegeben werden, erhöht sich das Entgelt um die dann notwendigen Reinigungskosten.. 3. Vertragsinhalt dieses Mietverhältnisses ist die Hausordnung für das Gemeindehaus St. Lukas in der jeweils gültigen Fassung. Der Mieter erkennt diese hiermit ausdrücklich an. Ein Exemplar ist in der Anlage beigefügt. Der Mieter wird dafür Sorge tragen, daß die Bestimmungen der Hausordnung eingehalten werden und haftet entsprechend der Hausordnung für die von ihm geplante Veranstaltung. 4. Die oben genannten Räume werden zur Durchführung folgender Veranstaltung vermietet: Zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck dürfen die Räume nicht verwendet werden. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Schlüssel an Dritte zu übergehen. Der Mieter ist für die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen für die von ihm geplante Veranstaltung selbst verantwortlich. 5. Die Schlüssel für das Gemeindehaus werden von der Hausmeisterin an den Mieter ausgegeben. Nach Beendigung der Veranstaltung, spätestens um 12.00 Uhr ätn darauffolgenden Tag sind die Räume vollständig geräumt und sauber (besenrein) zurückzugeben. Der Mieter hat mit der Hausmeisterin eine Abnahme durchzuführen, und alle Schlüssel an sie zurückzugeben. 6. Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrags unwirksam sein. so wird hierdurch die Wirksarnkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Mochenwangen, den .-...................... für die Kirchengemeinde Mieter | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||